Nutzungsbedingungen
Bei uns ist jeder herzlich willkommen!
Die Nutzungsbedingungen unserer Golfanlage sind bewusst unkompliziert gestaltet:
Die Driving Range sowie die Putting-, Pitching- und Chipping-Areale stehen allen Gästen offen. Voraussetzung für die Nutzung ist eine persönliche Ballkarte, die im Sekretariat erhältlich ist und mit einem Mindestguthaben von 4,00 € aufgeladen sein muss.
Nutzung der Ballkarte
- Ehepaare, Lebenspartner sowie Verwandte oder Verschwägerte dürfen gemeinsam eine Ballkarte nutzen.*
- Einzelpersonen, beispielsweise Freunde, Bekannte oder Gruppen, benötigen jeweils eine eigene persönliche Ballkarte.
Nutzung des 9-Loch-Platzes
Der 9-Loch-Platz kann von allen Golferinnen und Golfern bespielt werden, die über eine gültige Platzreife sowie eine aktive Mitgliedschaft in einem vom Deutschen Golf Verband (DGV) anerkannten Golfclub oder einem vergleichbaren ausländischen Golfclub verfügen.
Dabei unterscheiden wir nicht zwischen VcG-Mitgliedern und Mitgliedern von Golfclubs ohne Regional-Kennzeichnung auf dem DGV-Ausweis (goldenes R-Hologramm).
Kleiderordnung
Wir bitten alle Gäste, auf eine gepflegte und dem Golfsport angemessene Kleidung zu achten. Die nachfolgenden Kleidungsstücke und Schuharten sind auf den Übungsanlagen sowie auf dem Golfplatz nicht gestattet:
Nicht erlaubt sind:
- Offene Schuhe jeglicher Art, insbesondere Sandalen, Flip-Flops, Birkenstock-Schuhe oder vergleichbares offenes Schuhwerk.
- Das Spielen oder Betreten der Anlagen barfuß.
- Jegliche Form von Leggings, insbesondere Fitness-, Sport- oder Trainingsleggings.
- Für Herren: Muskelshirts, Tanktops sowie ärmellose T-Shirts.
- Für Damen: Bauchfreie Oberteile, Crop-Tops sowie ärmellose Oberteile.
Die Golfanlage behält sich vor, Gästen bei Nichteinhaltung der Kleiderordnung die Nutzung der Übungsanlagen oder des Golfplatzes zu untersagen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen viel Freude und schöne Stunden auf unserer Golfanlage.
* Hinweis: Erhält einer der Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandten Sonderkonditionen (z. B. für Rangebälle), ist die jeweils andere Person verpflichtet, eine eigene Ballkarte zu führen. Sämtliche Sonderkonditionen sind personenbezogen und nicht übertragbar.