
Veröffentlicht am 30.10.2020
Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, gelten ab Montag, 2. November 2020, wieder verschärfte Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Laut der aktuell geltenden hessischen Verordnung dürfen wir als Individual-Sportstätte weiterhin GEÖFFNET bleiben. Dies erfreut uns sehr!
Folgende Formulierung wurde veröffentlicht:
"Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen"
Siehe Link Hessische Landesregierung (Stand vom 29.10.2020)
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-massnahmen-beschlossen
Siehe Link Interpretation Deutscher Golfverband e.V.
https://www.golf.de/publish/panorama/panorama-news/60228017/ist-golf-individualsport
Auf unserer Golfanlage werden immer alle geltenden Hygienevorschriften gewährleistet. Dennoch möchten wir alle Mitglieder nochmal sensibilisieren und Sie bitten, stets unsere geltenden Vorschriften zu beachten.
Hygienevorschriften, Auflagen & Hinweise auf unserer Golfanlage:
https://golfrange-ffm.de/news/hygienevorschriften-auflagen-hinweise
Folgende neue Buchungsregeln ergeben sich aus den neuen Vorschriften ab Montag, 02. November:
9-Loch Golfplatz:
- Reservierung allein möglich
- Reservierung zu zweit möglich (2 Hausstände)
- Reservierung mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand möglich
Dies bedeutet, dass nicht mehr als 2 fremde Personen in einem Flight spielen dürfen.
3er oder 4er Flights NUR mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand.
Driving-Range:
Die Nutzung der Driving-Range ist in bekannter Form möglich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernd Hess, Claudio Martella & das Team vom Golf-Club Golf Range Frankfurt