
Veröffentlicht am 07.02.2022
Hessische Landesregierung ändert Corona-Schutzverordnung.
Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat die Hessische Landesregierung Änderungen an der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Abschaffung der 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können.
- Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen.
Für unsere Anlage gilt ab sofort - KEIN IMPFNACHWEIS MEHR ERFORDERLICH:
- Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im Innenbereich - Clubhaus und Sekretariat.
- Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
- In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Im Bistro-Ristorante Golf Range ( Bistro Ristorante Golf Range - Essen zum Mitnehmen - Frankfurt am Main - Online bestellen (bistro-golfrange-ffm.de) ) gilt weiterhin 2G Plus! Ausgenommen sind Personen mit der 3. Impfung / Booster Impfung! Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Restaurant oder telefonisch unter 069-95092860.
Bitte verhalten Sie sich auf unserer Anlage weiterhin pandemiegerecht und beachten Sie die geltenden Hygienevorschriften.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinsam gegen die Corona-Pandemie!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Golf-Club Golf Range Frankfurt
Quelle: Corona in Hessen | hessen.de